Steuerliche Forschungsförderung
Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und die forschen, können seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) 2020 eine steuerliche Förderung der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Es ist möglich, einen Teil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf die zu zahlende Einkommens-bzw. Körperschaftssteuer anrechnen zu lassen, auch bis zu drei Jahre rückwirkend. Das gilt auch für Unternehmen außerhalb der Gewinnzone.
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung, z.B. experimentelle Arbeiten zum Erwerb von Grundlagenwissen
- Industrielle Forschung, z.B. Forschung zur Verbesserung von Produkten und Verfahren
- Experimentelle Entwicklung, z.B. Entwicklung neuer Produkte/Verfahren aus vorhandenen Kenntnissen
Welche Aufwendungen werden wie gefördert?
Eigenbetriebliche Forschung und Kooperationsprojekte:
- Personalkosten für Tätigkeiten im beantragten F&E-Vorhaben
- Abschreibungen für angeschaffte oder selbst hergestellte Anlagen (ab 27.03.2024)
Auftragsforschung:
- 60 % der Kosten für extern vergebene Forschungsaufträge (bis 27.03.2024)
- 70 % der Kosten für extern vergebene Forschungsaufträge (ab 27.03.2024)
Förderung:
- 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 % (ab 27.03.2024)
- Förderfähig sind Aufwendungen bis 4 Mio. € (bis 27.03.2024) bzw. bis 10 Mio. € pro Jahr (ab 27.03.2024)
Wer beurteilt wonach die Förderfähigkeit eines Vorhabens?
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beurteilt die Projekte inhaltlich nach folgenden Kriterien:
- Gewinnung neuer Erkenntnisse (Neuartigkeit)
- Risiko einer erfolgreichen Umsetzung des Projektes (Ungewissheit)
- Strukturierung des Projektes durch einen Arbeitsplan (Planmäßigkeit)
Das BFI unterstützt Sie bei der Antragsstellung für die Forschungszulage
- Auswahl geeigneter Projekte für die steuerliche Forschungsförderung
- Fachlich und inhaltliche Formulierung des Förderantrags
- Ausrichtung des Förderantrags auf die Förderschwerpunkte
- Unterstützung bei der Antragsstellung im Online-Portal
Weitere Informationen:
Förderanträge BFI
Das BFI wurde bereits mehrfach für die erfolgreiche Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet.

Ihre Kontaktperson

14 Dr. Jessica Schindhelm
+49 211 98492-683
jessica.schindhelm_at_bfi.de