BFI VDEh-Betriebsforschungsinstitut GmbH

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  • Kernkompetenzen
    CO2-Minderung und Energieeffizienz. Digitalisierung und Prozessmesstechnik. Kreislaufwirtschaft. Prozessoptimierung.
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  • Dienstleistungen
    Labor und Technikum. Hochtemperaturtechnikum. Betriebskampagnen. Minimierung von Staubemissionen und -imissionen. Modellierung Simulationsrechnungen . Steuerliche Forschungsförderung. Geförderte Forschung und Entwicklung. Patente und Auslizenzierung. Gutachten und Gremienarbeit.
  • Lösungen
    BFI-Planheitsmessrolle. Optische Messsysteme. Softwarelösungen.
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Steuerliche Forschungsförderung

Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und die forschen, können seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) 2020 eine steuerliche Förderung der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Es ist möglich, einen Teil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf die zu zahlende Einkommens-bzw. Körperschaftssteuer anrechnen zu lassen, auch bis zu drei Jahre rückwirkend. Das gilt auch für Unternehmen außerhalb der Gewinnzone.

Was wird gefördert?

  • Grundlagenforschung, z.B. experimentelle Arbeiten zum Erwerb von Grundlagenwissen
  • Industrielle Forschung, z.B. Forschung zur Verbesserung von Produkten und Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung, z.B. Entwicklung neuer Produkte/Verfahren aus vorhandenen Kenntnissen

Welche Aufwendungen werden wie gefördert?

Eigenbetriebliche Forschung und Kooperationsprojekte:

  • Personalkosten für Tätigkeiten im beantragten F&E-Vorhaben
  • Abschreibungen für angeschaffte oder selbst hergestellte Anlagen (ab 27.03.2024)

Auftragsforschung:

  • 60 % der Kosten für extern vergebene Forschungsaufträge (bis 27.03.2024)
  • 70 % der Kosten für extern vergebene Forschungsaufträge (ab 27.03.2024)

Förderung:

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 % (ab 27.03.2024)
  • Förderfähig sind Aufwendungen bis 4 Mio. € (bis 27.03.2024) bzw. bis 10 Mio. € pro Jahr (ab 27.03.2024)

Wer beurteilt wonach die Förderfähigkeit eines Vorhabens?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beurteilt die Projekte inhaltlich nach folgenden Kriterien:

  • Gewinnung neuer Erkenntnisse (Neuartigkeit)
  • Risiko einer erfolgreichen Umsetzung des Projektes (Ungewissheit)
  • Strukturierung des Projektes durch einen Arbeitsplan (Planmäßigkeit)

 Das BFI unterstützt Sie bei der Antragsstellung für die Forschungszulage

  • Auswahl geeigneter Projekte für die steuerliche Forschungsförderung
  • Fachlich und inhaltliche Formulierung des Förderantrags
  • Ausrichtung des Förderantrags auf die Förderschwerpunkte
  • Unterstützung bei der Antragsstellung im Online-Portal

Weitere Informationen:

  • Flyer steuerliche Forschungsförderung BFI

Förderanträge BFI

Das BFI wurde bereits mehrfach für die erfolgreiche Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet.

Ihre Kontaktperson

Dr. Jessica Schindhelm

14 Dr. Jessica Schindhelm

+49 211 98492-683
jessica.schindhelm_at_bfi.de

VDEh-Betriebsforschungsinstitut GmbH
Sohnstrasse 69
40237 Düsseldorf
Germany

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